Brandschutz

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Brandschutzbeauftragter

Die Pflicht zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten ergibt sich für Unternehmen aus der Bauordnung, der Versicherungspolice oder der Gefährdungsbeurteilung. Brandschutzbeauftragter unterstützen den Arbeitgeber in Brandschutzfragen und überprüfen die Einhaltung von Brandschutzvorschriften.

Unsere Leistungen

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  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen
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  • Unterstützung bei der Auswahl von Feuerlöscheinrichtungen
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  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung (Teil A, B, C)
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  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601
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  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und den Feuerversicherern
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  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
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  • Durchführung von Räumungsübungen
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Flucht- und Rettungspläne

In allen gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden, in denen sich Beschäftigte oder fremde Personen aufhalten, können Flucht- und Rettungspläne erforderlich sein. Mithilfe von Flucht- und Rettungsplänen, erhalten alle Anwesenden eine Übersicht über vorhandene Fluchtmöglichkeiten sowie über die Erste-Hilfe und Brandbekämpfungsmittel.

Die Erstellung unserer Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN 23601. Hierzu verwenden wir intuitive Softwarelösungen mit zahlreichen Gestaltungsvariation

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Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur strategischen Einsatzplanung und zur schnellen Lagebeurteilung. Eine Pflicht zur Erstellung eines Feuerwehrplans kann aus den Bauordnungen der Länder oder einer Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.

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Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten dienen den Einsatzkräften zur besseren Orientierung in Gebäuden und zeigen den schnellsten Weg zum ausgelösten Brandmelder.

Wir erstellen Ihre Feuerwehrlaufkarten objektbezogen und nach Angaben der örtlichen Feuerwehr. Die Gestaltung erfolgt in Anlehnung an die DIN 14675. Zudem überprüfen wir Ihre Feuerwehrlaufkarten mindestens alle 2 Jahre auf Aktualität und notwendige Änderungen.

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Brandschutzordnung Teil A, B und C

Die Brandschutzordnung Teil A, B und C enthält für unterschiedliche Personengruppen zusammenfassende Regelungen für das Verhalten im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Die Erforderlichkeit ergibt sich z.B. aus der Gefährdungsbeurteilung oder baulichen Anforderungen.

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung individuell und gemäß der DIN 14096

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Brandschutzseminare

Wussten Sie, dass in Deutschland alle zwei Minuten ein Feuer ausbricht?

Durch die Schulung Ihrer Mitarbeiter erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, sondern tragen auch effektiv zur Minimierung von Schadensfällen bei.

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