
LEISTUNG
Brandschutz
Wir decken den betrieblichen Brandschutz in seiner ganzen Breite ab: von der Benennung eines Brandschutzbeauftragten über die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen bis zur Installation einer Brandwarnanlage (EN 54).
Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich für Unternehmen aus der Bauordnung, der Versicherungspolice oder der Gefährdungsbeurteilung. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Brandschutzvorgaben.
Unsere Leistungen

Prüfung Feuerlöscher

Flucht- u. Rettungspläne

Brandschutzordnung Teil A, B u. C

Feuerwehrpläne

Feuerwehrlaufkarten

Brandwarnanlage EN 54

Brandschutzbeauftragter

Evakuierungskonzepte

Prüfung Feuerlöscher

Flucht- u. Rettungspläne

Brandschutzordnung Teil A, B u. C

Feuerwehrpläne

Feuerwehrlaufkarten

