Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Seminare, für die Vermietung von Mess- und Prüfgeräten und für Warenlieferungen
Geschäftsinhaber: Viktor Wegner
Ulmenstraße 9
74592 Kirchberg an der Jagst
Telefon: 07954 921660
E-Mail: info@wegner-sicherheit.de
Teil A gilt für alle Verträge. Dazu kommt je nach Leistung Teil B (Seminare), Teil C (Miete von Geräten) oder Teil D (Warenlieferungen). Absätze, die nur Verbraucher oder nur Unternehmen betreffen, sind gekennzeichnet.
27.07.2026 Fassung 03. Sie ersetzt die Fassung 02 vom Dezember 2021.
- Teil A: Allgemeines
- § 1Geltungsbereich und Vertragspartner
- § 2Vertragsschluss
- § 3Preise und Zahlung
- § 4Aufrechnung und Zurückbehaltung
- § 5Widerrufsrecht für Verbraucher
- § 6Haftung
- § 7Urheber- und Nutzungsrechte
- § 8Geheimhaltung und Datenschutz
- § 9Form, Streitbeilegung, Schlussbestimmungen
- Teil B: Seminare
- § 10Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
- § 11Inhalt und Durchführung
- § 12Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
- § 13Lernerfolgskontrolle und Nachweise
- § 14Absage und Verlegung durch uns
- § 15Ordnung am Veranstaltungsort
- § 16Online-Seminare
- Teil C: Vermietung
- § 17Mietgegenstand und Mietzeit
- § 18Mietpreis und Versand
- § 19Übergabe, Zustand, Mängel
- § 20Pflichten des Mieters
- § 21Rückgabe
- § 22Beschädigung, Verlust, Versicherung
- § 23Kalibrierung und Messergebnisse
- § 24Eigentum, Rücktritt, Kündigung
- Teil D: Warenlieferungen
- § 25Lieferung und Lieferzeit
- § 26Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
- § 27Mängelrechte
Diese Bedingungen regeln unsere Leistungen für Sie. Teil A gilt für jeden Vertrag. Buchen Sie ein Seminar, gilt zusätzlich Teil B. Mieten Sie ein Gerät, gilt zusätzlich Teil C. Bestellen Sie Waren, gilt zusätzlich Teil D. Weicht eine Regelung in Teil B, C oder D von Teil A ab, geht die besondere Regelung vor.
Allgemeine Bestimmungen
Gilt für alle Verträge zwischen Ihnen und WEGNER Engineering e.K.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der WEGNER Engineering e.K., Inhaber Viktor Wegner, Ulmenstraße 9, 74592 Kirchberg an der Jagst (nachfolgend „wir“ oder „Fa. Wegner“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“). Bei Seminaren bezeichnen wir den Kunden auch als Teilnehmer, bei der Gerätemiete auch als Mieter. Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsschluss auf unserer Website veröffentlicht ist.
- Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Absätze, die nur eine der beiden Gruppen betreffen, sind entsprechend gekennzeichnet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Maßgebend für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere Bestätigung in Textform.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an Sie, ein Angebot abzugeben.
- Im Online-Shop legen Sie die gewünschten Leistungen in den Warenkorb, geben Ihre Daten ein und schließen die Bestellung mit dem Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ ab. Damit geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Vor dem Absenden können Sie alle Eingaben auf der Bestellseite nochmals prüfen, mit den Bearbeitungsfunktionen Ihres Browsers und über die Schaltflächen im Bestellablauf ändern oder die Bestellung abbrechen.
- Nach Eingang Ihrer Bestellung senden wir Ihnen eine Bestätigung des Eingangs per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme Ihres Angebots.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihr Angebot annehmen. Die Annahme erklären wir durch eine gesonderte Bestätigung in Textform, bei Seminaren durch die Anmeldebestätigung, bei Miet- und Warenbestellungen spätestens durch den Versand. Nehmen wir Ihr Angebot nicht innerhalb von fünf Werktagen an, sind Sie daran nicht mehr gebunden.
- Bestellungen und Anmeldungen sind auch außerhalb des Online-Shops möglich, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief. Die Absätze 3 und 4 gelten entsprechend.
- Wir speichern den Vertragstext und senden ihn Ihnen zusammen mit diesen Bedingungen per E-Mail zu. Bewahren Sie diese E-Mail auf; auf der Website ist der Vertragstext nach Abschluss der Bestellung nicht mehr abrufbar. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop oder im Angebot ausgewiesen sind. Zu jeder Leistung nennen wir zwei Beträge: den Nettopreis und den Endpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Verbraucher ist der Endpreis maßgeblich, für Unternehmer der Nettopreis zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
- Anfallende Versandkosten weisen wir vor Abgabe der Bestellung gesondert aus. Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung der Seminarteilnehmer sind im Preis nicht enthalten, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht.
- Die Zahlung erfolgt nach Rechnungserhalt oder per Vorkasse. Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, ist im Bestellablauf angegeben.
- Nur VerbraucherDer Kauf auf Rechnung steht Verbrauchern nicht zur Verfügung. Verbraucher zahlen per Vorkasse. Wir beginnen nach Zahlungseingang mit der Ausführung und teilen den Betrag mit der Bestätigung der Bestellung mit.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde in Verzug, sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nicht für Ansprüche wegen Mängeln der Leistung.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Nur VerbraucherVerbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten, insbesondere Beginn und Ablauf der Frist, die Widerrufsfolgen und das Muster-Widerrufsformular, stehen in unserer Widerrufsbelehrung. Sie ist Bestandteil des Vertrags.
- Nur VerbraucherDen Widerruf können Sie formlos erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, oder unmittelbar auf unserer Website über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Diese Widerrufsfunktion nach § 356a BGB steht während der gesamten Widerrufsfrist auf jeder Seite zur Verfügung. Nutzen Sie sie, gilt der Widerruf mit dem Absenden als rechtzeitig erklärt, und Sie erhalten von uns unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt Ihrer Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
- Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und widerrufen Sie anschließend, so haben Sie uns nach § 357a Absatz 2 BGB einen angemessenen Betrag zu zahlen. Er entspricht dem Anteil der bis zum Zugang des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
- Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt haben, dass Sie mit der vollständigen Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Absatz 5 BGB). Das betrifft vor allem Seminare, die innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden. Die beiden Erklärungen holen wir im Bestellablauf gesondert ein.
- Das Widerrufsrecht besteht neben den Rücktrittsregeln dieser Bedingungen. Die Pauschalen nach § 12 und § 24 werden nicht erhoben, wenn ein Verbraucher fristgerecht widerruft.
- Nur UnternehmenUnternehmern, Behörden und anderen Organisationen steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Für sie gelten die Rücktrittsregeln in § 12 (Seminare) und § 24 (Miete) sowie die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
- Für Sachen, die der Kunde in unsere Schulungsräume oder auf unser Gelände einbringt, insbesondere Garderobe, Fahrzeuge und Wertgegenstände, übernehmen wir keine Verwahrung. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haften wir nach den Absätzen 1 bis 3.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
- Seminarunterlagen, Präsentationen, Vorlagen, Software und sonstige von uns überlassene Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden ausschließlich den Teilnehmern der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
- Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Unterlagen für eigene Zwecke innerhalb seines Unternehmens zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung, Bearbeitung oder öffentliche Wiedergabe, auch auszugsweise und auch zum Zweck der eigenen Unterrichtsgestaltung, bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Die gesetzlichen Schrankenregelungen bleiben unberührt.
- Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung durch Teilnehmer sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig. Das gilt auch für Bildschirmaufnahmen bei Online-Seminaren. Zeichnen wir eine Veranstaltung selbst auf, geschieht das nur mit vorheriger Einwilligung der Teilnehmer.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
- Wir behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die uns bei der Durchführung der Leistungen bekannt werden, vertraulich. Wir offenbaren und verwerten sie nicht außerhalb der Durchführung der Leistungen. Diese Pflicht besteht auch nach Ende des Vertrags fort.
- Personenbezogene Daten des Kunden und der Teilnehmer verarbeiten wir zur Erfüllung des Vertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Alle Einzelheiten stehen in unseren Datenschutzhinweisen.
- Meldet der Kunde Teilnehmer an, stellt er sicher, dass er deren Daten an uns übermitteln darf, und informiert die Teilnehmer über die Verarbeitung nach Absatz 2.
§ 9 Form, Streitbeilegung, Schlussbestimmungen
- Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags, insbesondere Rücktritt und Kündigung, bedürfen mindestens der Textform, zum Beispiel einer E-Mail. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Erklärung beim Empfänger maßgeblich. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Erfüllungsort für die Leistungen aus Teil B ist der Veranstaltungsort, für die Leistungen aus Teil C und Teil D unser Geschäftssitz. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Geschäftssitz.
- Nur UnternehmenIst der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz erhalten, den die zwingenden Vorschriften des Rechts dieses Staates gewähren.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Seminare, Schulungen und sonstige Veranstaltungen
Gilt zusätzlich zu Teil A für offene und firmeninterne Veranstaltungen in Präsenz und online.
§ 10 Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
- Die Anmeldung erfolgt über den Online-Shop, per E-Mail, per Telefax oder per Brief. § 2 gilt entsprechend.
- Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
- Für einzelne Seminare bestehen Teilnahmevoraussetzungen, etwa ein Mindestalter, körperliche und geistige Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse oder ein Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Diese Voraussetzungen sind in der Beschreibung des jeweiligen Seminars genannt. Der Kunde stellt sicher, dass die angemeldeten Teilnehmer sie erfüllen und die geforderten Nachweise am Veranstaltungstag mitführen.
- Erfüllt ein Teilnehmer die Voraussetzungen nicht, können wir ihn von der Teilnahme ausschließen. Der Kunde kann bis zum Beginn des Seminars einen Ersatzteilnehmer nach § 12 Absatz 5 benennen. Geschieht das nicht, bleibt der Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen; § 12 Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 11 Inhalt und Durchführung
- Inhalt und Ablauf des Seminars richten sich nach der jeweiligen Seminarbeschreibung. Sie wird Bestandteil des Vertrags.
- Wir dürfen einzelne Inhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers ändern, soweit dadurch der Kern der vereinbarten Leistung nicht berührt wird und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist. Das gilt insbesondere für Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften und an den Stand der Technik.
- Wir dürfen den vorgesehenen Dozenten durch eine gleich qualifizierte Person ersetzen.
- Der Veranstaltungsort kann innerhalb desselben Ortes verlegt werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Wir teilen die Verlegung unverzüglich mit.
§ 12 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
- Der Kunde kann vor Beginn des Seminars ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform nach § 9 Absatz 1. Maßgeblich ist der Zugang bei uns.
- Bei einem Rücktritt berechnen wir folgende Pauschalen der vereinbarten
Vergütung:
Zugang des Rücktritts Pauschale bis einschließlich 15 Tage vor Seminarbeginn keine 14 bis einschließlich 3 Tage vor Seminarbeginn 80 % später oder bei Nichterscheinen 100 % - Die Pauschalen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des gewöhnlich möglichen anderweitigen Einsatzes unserer Kapazitäten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen geringeren Betrag. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; wir machen dann statt der Pauschale den nachgewiesenen Schaden geltend.
- Statt zurückzutreten kann der Kunde eine Umbuchung auf einen anderen Termin desselben Seminars beantragen. Bis 15 Tage vor Seminarbeginn ist die Umbuchung kostenfrei. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ausweichtermin besteht nicht.
- Der Kunde kann statt des angemeldeten Teilnehmers bis zum Beginn des Seminars kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen nach § 10 Absatz 3 erfüllt. Eine Pauschale nach Absatz 2 entfällt in diesem Fall.
- Bereits gezahlte Vergütungen erstatten wir, soweit nach den Absätzen 2 bis 5 nichts geschuldet ist, innerhalb von 14 Tagen.
- Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während einer mehrtägigen Veranstaltung bleibt unberührt.
§ 13 Lernerfolgskontrolle und Nachweise
- Sieht ein Seminar eine Lernerfolgskontrolle vor, ist deren Bestehen Voraussetzung für die Ausstellung des jeweiligen Nachweises, etwa eines Ausweises oder eines Zertifikats. Die Teilnahmebescheinigung erhält der Teilnehmer unabhängig vom Ergebnis.
- Wir schulden die ordnungsgemäße Durchführung des Seminars, nicht das Bestehen der Lernerfolgskontrolle. Besteht ein Teilnehmer sie nicht, entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Vergütung.
- Wir bieten dem Teilnehmer in diesem Fall eine einmalige Wiederholung der Lernerfolgskontrolle an. Dafür berechnen wir 15 % der Vergütung des betreffenden Seminars. Termin und Ort der Wiederholung stimmen wir mit dem Teilnehmer ab.
- Ein Ausweis oder Nachweis dient dem Unternehmer als Grundlage für die schriftliche Beauftragung nach den einschlägigen Vorschriften. Die Beauftragung selbst nehmen wir nicht vor.
§ 14 Absage und Verlegung durch uns
- Wir dürfen ein Seminar absagen oder auf einen anderen Termin verlegen, wenn einer
der folgenden Gründe vorliegt:
- Die für den Seminartyp erforderliche Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht. Die Absage erklären wir dann spätestens 7 Tage vor dem geplanten Beginn.
- Der Dozent fällt kurzfristig aus, etwa durch Krankheit oder Unfall, und eine gleich qualifizierte Vertretung steht nicht zur Verfügung.
- Die vorgesehenen Räume, Fahrzeuge oder Übungsgeräte stehen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zur Verfügung.
- Höhere Gewalt oder eine behördliche Anordnung steht der Durchführung entgegen.
- In diesem Fall bieten wir dem Kunden die Umbuchung auf einen anderen Termin an. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, erstatten wir bereits gezahlte Vergütungen in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- und Arbeitsausfallkosten, bestehen nur nach Maßgabe von § 6.
§ 15 Ordnung am Veranstaltungsort
- Am Veranstaltungsort sind die Hausordnung, die Sicherheitsvorschriften und die Anweisungen des Dozenten zu befolgen. Bei praktischen Übungen, etwa an Flurförderzeugen, Kranen, Hubarbeitsbühnen oder Leitern, ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
- Wir dürfen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, die trotz Abmahnung gegen Absatz 1 verstoßen oder die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen. Der Vergütungsanspruch bleibt abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen. Ein Nachweis wird nicht ausgestellt.
- Der Kunde haftet für Schäden, die ein von ihm angemeldeter Teilnehmer schuldhaft an Einrichtungen, Fahrzeugen oder Geräten am Veranstaltungsort verursacht, nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Online-Seminare
- Für Seminare, die wir online durchführen, gelten die Regelungen dieses Teils entsprechend.
- Der Teilnehmer benötigt einen Internetzugang, einen aktuellen Browser sowie Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Kopfhörer. Die technischen Anforderungen sind in der Seminarbeschreibung genannt. Für die Bereitstellung und die Kosten der erforderlichen Technik auf Seiten des Teilnehmers sind wir nicht verantwortlich.
- Verlangt der Nachweis eine Identitätsfeststellung oder eine durchgehende Anwesenheit mit eingeschalteter Kamera, weisen wir darauf in der Seminarbeschreibung hin. Kommt der Teilnehmer dem nicht nach, kann der Nachweis nicht ausgestellt werden.
- Die Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Vermietung von Mess- und Prüfgeräten
Gilt zusätzlich zu Teil A für die Miete von Geräten, Zubehör und zugehöriger Software.
§ 17 Mietgegenstand und Mietzeit
- Mietgegenstand sind das im Vertrag bezeichnete Gerät, das mitgelieferte Zubehör, die Transportbehälter sowie die zugehörigen Unterlagen, insbesondere Bedienungsanleitung und Kalibrierschein.
- Vermietet wird die Anzahl an Nutzungstagen, die der Mieter bei der Bestellung gewählt hat. Der Nutzungszeitraum beginnt an dem Tag, an dem das Gerät beim Mieter eintrifft. Wir bestätigen den Versandtermin und den daraus folgenden Nutzungszeitraum nach Eingang der Bestellung.
- Die Tage des Hin- und des Rückversands zählen nicht als Nutzungstage. Sie sind mit den Versandkosten nach § 18 Absatz 2 abgegolten. Angebrochene Nutzungstage gelten als volle Nutzungstage.
- Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf in Textform zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, insbesondere wenn das Gerät bereits an einen anderen Kunden vermietet ist.
- § 545 BGB findet keine Anwendung. Setzt der Mieter den Gebrauch nach Ablauf des Nutzungszeitraums fort, verlängert sich das Mietverhältnis dadurch nicht.
§ 18 Mietpreis und Versand
- Der Mietpreis setzt sich aus dem Preis für den ersten Nutzungstag und dem Preis für jeden weiteren Nutzungstag zusammen. Beide Beträge sind auf der Geräteseite und im Bestellablauf ausgewiesen.
- Die Versandkosten decken den Hin- und den Rückversand ab. Sie werden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.
- Der Mietpreis ist auch für Nutzungstage zu zahlen, an denen der Mieter das Gerät nicht einsetzt, sofern der Grund dafür nicht in unserer Sphäre liegt.
§ 19 Übergabe, Zustand, Mängel
- Wir übergeben das Gerät in einwandfreiem, betriebsbereitem und, soweit für den Gerätetyp vorgesehen, kalibriertem Zustand.
- Der Mieter prüft den Mietgegenstand nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf äußerlich erkennbare Schäden und zeigt uns Beanstandungen unverzüglich in Textform an. Transportschäden lässt er sich zusätzlich vom Transportunternehmen bestätigen. Eine Versäumung dieser Anzeige führt nicht zum Verlust von Rechten; sie kann jedoch die Aufklärung erschweren.
- Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, ist dieser uns unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter stellt den Gebrauch ein, sobald ein sicherer oder bestimmungsgemäßer Betrieb nicht mehr gewährleistet ist.
- Wir beseitigen den Mangel nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzgeräts. Für die Zeit, in der das Gerät wegen eines von uns zu vertretenden Mangels nicht nutzbar ist, entfällt der Mietpreis.
- Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt § 6. Die Rechte des Mieters auf Mängelbeseitigung und Mietminderung bleiben unberührt.
- Ein Recht des Mieters zur Selbstbeseitigung nach § 536a Absatz 2 BGB besteht nur, wenn wir mit der Mängelbeseitigung in Verzug sind oder die sofortige Beseitigung zur Abwendung einer Gefahr erforderlich ist.
§ 20 Pflichten des Mieters
- Der Mieter setzt das Gerät nur bestimmungsgemäß, nach der Bedienungsanleitung und im Rahmen der technischen Spezifikation ein. Er beachtet die einschlägigen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften.
- Der Mieter stellt sicher, dass das Gerät nur von eingewiesenen und fachlich geeigneten Personen bedient wird. Auf Wunsch weisen wir gegen gesonderte Vergütung ein.
- Der Mieter schützt das Gerät vor Überbeanspruchung, Nässe, Verschmutzung, Frost und Diebstahl. Er verwahrt es außerhalb der Nutzung in einem verschlossenen Raum oder Fahrzeug.
- Eingriffe in das Gerät sind untersagt. Dazu gehören insbesondere das Öffnen des Gehäuses, das Justieren, das Verändern der Kalibrierung, das Aufspielen fremder Firmware sowie das Entfernen von Plomben, Typenschildern und Eigentumskennzeichnungen.
- Eine Untervermietung, eine Weitergabe an Dritte oder ein Einsatz außerhalb des bei der Bestellung angegebenen Einsatzortes bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Das gilt auch für den Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Überlassene Software darf nur zusammen mit dem Gerät und nur für die Dauer der Mietzeit genutzt werden. Vervielfältigung und Weitergabe sind untersagt.
§ 21 Rückgabe
- Der Mieter gibt den Mietgegenstand am letzten Nutzungstag vollständig, gereinigt und in dem Zustand zur Rücksendung, in dem er ihn erhalten hat. Übliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch bleibt außer Betracht.
- Der Rückversand erfolgt in der Originalverpackung oder in einer gleichwertigen Transportverpackung sowie ausreichend versichert. Wir stellen dafür einen Rücksendeschein bereit. Bis zum Zugang bei uns trägt der Mieter die Gefahr, es sei denn, er hat das Gerät einem von uns benannten Transportunternehmen übergeben.
- Gibt der Mieter den Mietgegenstand verspätet zurück, schuldet er für jeden angefangenen Tag der Verspätung den vereinbarten Preis je weiterem Nutzungstag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Reinigungs- und Instandsetzungskosten, die durch eine nicht vertragsgemäße Rückgabe entstehen, trägt der Mieter, soweit er sie zu vertreten hat.
- Vom Mieter auf dem Gerät gespeicherte Messdaten löschen wir nach der Rückgabe. Für die Sicherung seiner Daten vor der Rückgabe ist der Mieter selbst verantwortlich.
§ 22 Beschädigung, Verlust, Versicherung
- Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Zerstörung des Mietgegenstands während der Mietzeit nach den gesetzlichen Vorschriften, also soweit er den Schaden zu vertreten hat. In diesem Fall trägt er die Kosten der Instandsetzung, bei Totalschaden oder Verlust den Zeitwert eines gleichartigen Geräts.
- Der Mieter zeigt Beschädigung, Verlust und Diebstahl unverzüglich in Textform an. Bei Diebstahl erstattet er zusätzlich Anzeige und übersendet uns eine Kopie.
- Wird eine außerplanmäßige Kalibrierung erforderlich, weil das Gerät während der Mietzeit beschädigt oder unsachgemäß behandelt wurde, trägt der Mieter die Kosten, soweit er dies zu vertreten hat.
- Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Geräteversicherung für die Dauer der Mietzeit. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten.
§ 23 Kalibrierung und Messergebnisse
- Soweit für das Gerät vorgesehen, übergeben wir es mit gültigem Kalibrier- oder Prüfnachweis. Der Nachweis bezieht sich auf den Zustand bei der Übergabe.
- Die Planung, die Durchführung und die Auswertung der Messungen liegen in der Verantwortung des Mieters. Das gilt auch für die Auswahl des geeigneten Messverfahrens, der Messpunkte und der Messdauer sowie für die Einhaltung der einschlägigen Normen und Regelwerke.
- Für die Richtigkeit und die Verwertbarkeit der vom Mieter erhobenen Messwerte und der daraus gezogenen Schlüsse übernehmen wir keine Gewähr, da wir auf die Durchführung keinen Einfluss haben. § 6 bleibt unberührt.
- Benötigt der Mieter eine Messung durch uns oder eine Bewertung der Ergebnisse, ist das gesondert zu beauftragen. Es handelt sich dann nicht um eine Vermietung.
§ 24 Eigentum, Rücktritt, Kündigung
- Der Mietgegenstand bleibt in unserem Eigentum. Der Mieter erwirbt kein Anwartschaftsrecht.
- Bei Zugriffen Dritter auf den Mietgegenstand, insbesondere bei Pfändung, Beschlagnahme oder Insolvenz, weist der Mieter auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich in Textform. Die Kosten einer erforderlichen Intervention trägt der Mieter, soweit er den Zugriff zu vertreten hat.
- Tritt der Mieter vor Beginn des Nutzungszeitraums zurück, berechnen wir
folgende Pauschalen des vereinbarten Mietpreises:
§ 12 Absatz 3 gilt entsprechend; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter ausdrücklich vorbehalten. Bereits entstandene Versandkosten sind zusätzlich zu erstatten. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 5 bleibt unberührt.
Zugang des Rücktritts Pauschale bis einschließlich 3 Tage vor dem Versandtermin keine danach, solange das Gerät noch nicht versandt ist 50 % nach dem Versand 100 % - Der Mietvertrag endet mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung gegen § 20 verstößt, mit der Zahlung erheblich in Verzug gerät oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird. Nach der Kündigung ist der Mietgegenstand unverzüglich herauszugeben.
Kauf und Lieferung von Waren
Gilt zusätzlich zu Teil A, wenn wir Waren liefern, etwa Prüfplaketten, Kennzeichnungen oder Ausrüstung.
§ 25 Lieferung und Lieferzeit
- Wir liefern an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, soweit im Bestellablauf nichts anderes angegeben ist.
- Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich, es sei denn, wir haben einen Termin ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Bei Vorkasse beginnt die Lieferzeit mit dem Tag nach Zahlungseingang.
- Können wir eine bestellte Ware nicht liefern, weil unser Lieferant uns trotz eines entsprechenden Deckungsgeschäfts nicht beliefert, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten bereits erhaltene Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.
- Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und ihm dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
§ 26 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
- Nur VerbraucherDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
- Nur UnternehmenGegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Nur UnternehmenGegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; er tritt uns die daraus entstehenden Forderungen schon jetzt in Höhe unserer offenen Forderung ab. Er ist bis auf Widerruf zur Einziehung ermächtigt.
§ 27 Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Nur UnternehmenIst der Kunde Kaufmann, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
- Nur UnternehmenGegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren in einem Jahr ab Ablieferung. Das gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, für Ansprüche aus einer Garantie, für Rückgriffsansprüche nach § 445b BGB sowie für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden.
- Garantien geben wir nur ab, wenn wir sie ausdrücklich als solche in Textform bezeichnen. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.