Bediener von Hubarbeitsbühnen
SEMINARE

Bediener von Hubarbeitsbühnen

Wer Hubarbeitsbühnen bedient, benötigt eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 und eine schriftliche Beauftragung des Unternehmers. In Theorie und Praxis vermitteln wir die sichere Bedienung, inklusive Prüfung und Bedienerausweis.

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Teilnehmer 1

ⓘ Zusätzliche Angaben für den Befähigungsnachweis

Theoretische Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Voraussetzung und Pflichten des Fahrers
  • Art, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Sicherheitstechnische Hinweise
  • Betrieb und Verkehr
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA)
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Schriftliche Prüfung

Praktische Ausbildung

  • PSA / PSAgA
  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Funktion des Notablass
  • Praktische Prüfung

Zielgruppe

Beschäftigte, die Hubarbeitsbühnen (Scheren-, Teleskop- oder Gelenkteleskopbühnen) bedienen sollen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Abschluss

Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer den Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen sowie ein Zertifikat. Der Befähigungsnachweis dient dem Arbeitgeber als Grundlage für die schriftliche Beauftragung.

Hinweise

  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Für die praktische Ausbildung sind Sicherheitsschuhe erforderlich.
  • Die Prüfung kann in mehreren Sprachen abgelegt werden.
  • Verpflegung ist im Preis enthalten.